Wofür braucht man eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan?
Die Schwächen eines Bestandsgebäudes ohne Weiteres auf den ersten Blick zu erkennen, ist nicht immer einfach. Die Energieberatung hilft dabei, ein abgestimmtes Konzept zu ermitteln, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen und dabei gleichzeitig mithilfe des Einsatzes von erneuerbaren Energien die Transformation von fossiler Energie hin zum Klimaschutz zu schaffen.
Für den Bauherren wichtig ist dabei, dass auch bei vorliegendem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) keine Verpflichtung zur Sanierung besteht und die zeitliche Abfolge einzelner Sanierungsmaßnahmen bei Bedarf getauscht werden kann.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der ISFP stellt das Ergebnis einer Energieberatung für ein Wohngebäude dar. Er beinhaltet Handlungsempfehlungen in Form eines Schritt für Schritt Fahrplans, mit der das betrachtete Gebäude in sinnvollen Abschnitten energetisch saniert werden kann.
Um zu diesem Ergebnis zu kommen, wird das Gebäude zunächst im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung genau unter die Lupe genommen. So lässt sich der Ist-Zustand erfassen, der mittels einer standardisierten Bilanzierung nach DIN 18599 ausgewertet wird. Somit lassen sich Schwächen in der Gebäudehülle oder Anlagentechnik erkennen.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen, lassen sich individuell auf das Gebäude bezogene verschiedene Sanierungsmaßnahmen definieren.
So kann – in Abstimmung mit dem Bauherrn – eine individuelle und dennoch energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung auf dem Weg zur sanierten Immobilie gefunden werden.
Der Weg zum ISFP umfasst dabei die Schritte:
- Datenaufnahme des Ist-Zustands im Rahmen der Vor-Ortberatung
- Energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes nach DIN 18599
- Definition und Vergleich von möglichen Sanierungsmaßnahmen
- Abstimmung der Sanierungsvorschläge mit dem Bauherrn
- Erstellung des finalen ISFP
- Übergabe und Vorstellung des ISFP an den Bauherrn
Weitere Informationen zum ISFP
Erstellt werden kann ein ISFP sobald eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durch die Bafa bewilligt wurde. Hierzu sind mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Das Gebäude ist ein Wohngebäude
- Das Gebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre zurück
- Es wurde in den letzten 4 Jahren kein ISFP für das Gebäude erstellt
Ein erstellter ISFP hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Hintergründe zum ISFP finden Sie auf der Seite der dena unter folgendem Link: