Energie wird effizient

                                   

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte bewertet. Er ist Pflicht für alle, die Haus oder Wohnung verkaufen oder neu vermieten. Ein Energieausweis hilft, die Energieeffizienz einer Immobilie zu kennen und zu vergleichen, und gibt auch Modernisierungsvorschläge für das Gebäude.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis, der den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften berechnet, und den Verbrauchsausweis, der den Energieverbrauch anhand der Abrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt.


Energieverbrauchsausweis


Energieverbrauchsausweis

  • Basis: gemessener Energieverbrauch
  • Energieeffizienzklasse wird ausgewiesen
  • allgemeine Angaben zum Gebäude
  • Modernisierungsvorschläge
  • 3 Jahre lückenlos nachweisbare Verbrauchswerte von Heizung / Warmwasser / Tankfüllstände / Holzverbrauch usw.
  • abhängig vom individuellen Heiz-und Lüftungsverhalten. Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen und erschwert die Vergleichbarkeit von Immobilien untereinander
Energiebedarfsausweis


Energiebedarfsausweis

  • Basis: rechnerisch ermittelter Energiebedarf
  • Energieeffizienzklasse wird ausgewiesen
  • Datenaufnahme vor Ort sinnvoll
  • Modernisierungsvorschläge
  • unabhängig vom individuellen Heiz- & Wohnverhalten und gute Vergleichbarkeit von Immobilien untereinander


Wann benötigt man einen Energieausweis?

Ein vorliegender Energieausweis wird bei verschiedenen Situationen benötigt:

  • Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Teilen davon (z.B. Wohnungen)
  • Nach Baufertigstellung eines Neubaus
  • im Rahmen umfassender Sanierungsmaßnahmen mit energetischer Bilanzierung


Welche Art des Energieausweises wird benötigt

Bauantrag

bis 1.11.1977

ab 1.11.1977

Neubau

bis 4 Wohneinheiten

Bedarfsausweis

freie Wahl*

Bedarfsausweis

ab 5 Wohneinheiten

freie Wahl*

freie Wahl*

Bedarfsausweis

* Voraussetzung für die Wahlfreiheit ist das Vorliegen aller Verbrauchsdaten der letzten 3 zusammen hängenden Jahre. Ohne entsprechende Daten ist ein Bedarfsausweis zu erstellen


Weitere Informationen zum Energieausweis

  • Gültigkeit: 10 Jahre gültig, solange keine energetischen Sanierungen am Gebäude durchgeführt werden
  • Ausstellbarkeit: Werden grundsätzlich für das ganze Gebäude ausgestellt (nicht Wohnungs-individuell)



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